Allgemeine Geschäftsbedingungen
Förster Management GmbH · Marke PfalzFly · Stand: Mai 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Drohnen-Dienstleistungen zwischen der Förster Management GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch die schriftliche (auch per E-Mail) Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die Erbringung der Leistung zustande. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
§ 3 Leistungsumfang
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag bzw. Angebot. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen, haftet aber für deren Leistungen wie für eigene.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass:
- die zu befliegenden Flächen tatsächlich zugänglich sind und er die Befugnis hat, Drohnenflüge über diese Flächen zu erlauben,
- alle erforderlichen Informationen (Flächengrenzen, Koordinaten, besondere Hindernisse) rechtzeitig vor dem Einsatz übermittelt werden,
- ggf. erforderliche Grundstückseigentümer-Zustimmungen vorliegen,
- der Auftraggeber den Auftragnehmer über bekannte luftrechtliche Einschränkungen im Bereich der Fläche informiert.
§ 5 Termine und Wetterbedingungen
Vereinbarte Termine gelten vorbehaltlich geeigneter Witterungsbedingungen. Bei wetterbedingtem Ausfall werden keine Kosten berechnet; ein Ersatztermin wird schnellstmöglich vereinbart. Stornierungen durch den Auftraggeber sind bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenlos möglich. Bei späteren Stornierungen werden 30 % des vereinbarten Preises als Aufwandspauschale berechnet. Bei Stornierung weniger als 12 Stunden vor dem Termin werden 60 % berechnet.
§ 6 Preise und Zahlung
Es gelten die im Angebot oder auf der Website genannten Preise, jeweils zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.
§ 7 Abnahme und Mängelrüge
Der Auftraggeber hat die gelieferten Ergebnisse (Reports, Dateien, Karten) unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt schriftlich zu rügen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als abgenommen.
§ 8 Datenschutz und Datenverarbeitung
Alle im Rahmen des Auftrags erhobenen Aufnahmen und Daten werden ausschließlich für den vereinbarten Zweck verarbeitet und nach Projektabschluss gelöscht, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Auf Wunsch wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO abgeschlossen. Es gelten die Datenschutzbestimmungen des Auftragnehmers (siehe Datenschutzerklärung).
§ 9 Nutzungsrechte
Der Auftraggeber erhält das einfache, nicht übertragbare Nutzungsrecht an den gelieferten Ergebnissen für den im Auftrag genannten Zweck. Der Auftragnehmer behält das Recht, anonymisierte Beispieldaten zu Referenzzwecken zu verwenden – nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers.
§ 10 Haftungsbeschränkung
Der Auftragnehmer haftet bei einfacher Fahrlässigkeit nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für Datenverlust haftet der Auftragnehmer nur im Umfang des Wiederherstellungsaufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber angefallen wäre.
§ 11 Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Ludwigshafen am Rhein.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.